- Jeder Gewerbebetrieb der in Deutschland tätig ist unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.
- Die gezahlte Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
- Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
- Berechnung der Gewerbesteuer
Schritt 1:
Ausgehend vom Gewerbeertrag des Unternehmens wird ein Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert.
Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Die Steuermesszahl beträgt für Kapitalgesellschaften 5 %.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften richtet sich die Steuermesszahl nach der Höhe des Gewerbeertrages.
Vom Gewerbeertrag ist zunächst ein Freibetrag von 24.500 Euro abzuziehen.
Für den verbleibenden Gewerbeertrag gilt ein Staffeltarif.
(siehe Tabelle rechte Seite)
Schritt 2:
Auf den Steuermessbetrag ist der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde anzuwenden.
Steuermessbetrag x Hebesatz in Prozent = zu zahlende Gewerbesteuer



