Informationen

  • Jeder Gewerbebetrieb der in Deutschland tätig ist unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.

  • Die gezahlte Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

  • Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

  • Berechnung der Gewerbesteuer

    Schritt 1:

    Ausgehend vom Gewerbeertrag des Unternehmens wird ein Steuermessbetrag er­mittelt. Dazu wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert.

    Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag

    Die Steuermesszahl beträgt für Kapitalgesellschaften 5 %.

    Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften richtet sich die Steuermesszahl nach der Höhe des Gewerbeertrages.
    Vom Gewerbeertrag ist zunächst ein Freibetrag von 24.500 Euro abzuziehen.
    Für den verbleibenden Gewerbeertrag gilt ein Staffeltarif.
    (siehe Tabelle rechte Seite)

    Schritt 2:

    Auf den Steuermessbetrag ist der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde anzuwenden.

    Steuermessbetrag x Hebesatz in Prozent = zu zahlende Gewerbesteuer
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Staffeltarif ohne Freibetrag

Gewerbeertrag
nach Abzug des
Freibetrages (24.500 Euro)
Zugehörige
Steuermesszahl
bis 12.000 Euro 1%
bis 24.000 Euro 2%
bis 36.000 Euro 3%
bis 48.000 Euro 4%
über 48.000 Euro 5%
© 2010 - Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Alzey-Worms mbH
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